ZENTRUM FÜR RISIKO- & KRISENMANAGEMENT
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Der Fachbereich Wirtschaftsmediation behandelt die Fragestellungen „Was ist (Wirtschafts-)Mediation und gibt es eine Unterscheidung zwischen Mediation und Wirtschaftsmediation?“
Wenngleich die klassische Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren mittels eines neutralen, allparteilichen Vermittlers eigenverantwortliche Win-Win-Lösungen und einen tragfähigen Konsens herauszuarbeiten ist (Nachbarschaftsstreit, Scheidung, Schule, interkulturelles Zusammenleben, Strafrecht, etc.), so behandelt die Wirtschaftsmediation hingegen vornehmlich den beruflichen Kontext (Konflikte am Arbeitsplatz, Lehrlingsmediation, Spannungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten, Auseinandersetzungen zwischen Abteilungen, Konflikte zwischen Gesellschaftern, Rechtstreitigkeiten zwischen zwei und/oder mehreren Unternehmen, etc.).
Auch die Umweltmediation (Mediation im öffentlichen Bereich) bei Infrastrukturprojekten (Straßenbau, Hochspannungsleitungen, Flughafen, etc.) kann als eine Art von Wirtschaftsmediation verstanden werden.
Beiden Formen der Mediation ist gemeinsam, dass die Mediatoren mit Individuen arbeiten, die in einem System eingebettet sind, wobei die Lösungsmöglichkeiten durch äußere Einflussfaktoren (Gesetze, Rahmenbedingungen) beschränkt sind. Die Herausforderung eines Wirtschaftsmediators, der Erfahrung im Wirtschaftsleben besitzt, ist es diese Abhängigkeiten und Vernetzungen zu erkennen.
Auch die sieben klassischen Grundsätze der Mediation können in der Wirtschaftsmediation eine besondere Herausforderung sein, die den Erfolg wesentlich beeinflussen können:
Die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen wird in Deutschland durch die rechtlichen Grundlagen für das Mediationsverfahren seit 2012 im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt. Im MediationsG finden sich Regelungen dazu, wer sich zertifizierter Mediator nennen darf, was die Mediation bzw. ein Mediator ist und welche Rechte und Pflichten der Mediator im Mediationsverfahren hat.
In Österreich hingegen wird die EU-Richtlinie durch das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) umgesetzt, welches wesentlich umfangreichere Regelungen enthält, als das deutsche Pendant.
Außerhalb der EU – wenn man den deutschsprachigen Raum betrachtet – so gibt es in der Schweiz derzeit kein spezielles Gesetz über Mediation. In der ZPO (Zivil Prozess Ordnung) wird das Verhältnis der Mediation zum zivilprozessualen Verfahren geregelt. Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten, hingegen gibt es in Liechtenstein das Gesetz vom 15. Dezember 2004 über die Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz; ZMG).
Die Ziele des Fachbereichs Wirtschaftsmediation sind:
Mögliche Themen, die im Rahmen dieses Fachbereichs behandelt werden: